Das Wichtigste in Kürze

  • Telefonnummer als tel:-Link, damit sie auf dem Handy mit einem Fingertipp wählbar ist.
  • Kontakt in der Navigation und eine klare Handlungsaufforderung im oberen Bereich.
  • Formulare kurz halten: nur fragen, was Sie für den ersten Rückruf wirklich brauchen.
  • Vertrauen zeigen: echte Bewertungen, Referenzen, Meisterbrief, vollständiges Impressum.

Erst prüfen, dann umbauen

Bevor Sie eine neue Website planen, lohnt sich ein ehrlicher Blick mit den Augen eines Kunden. Nehmen Sie Ihr Handy, öffnen Sie Ihre Seite und versuchen Sie, in 30 Sekunden anzurufen oder eine Anfrage zu senden. Was Sie dabei stört, stört Ihre Kunden auch. Die folgenden sieben Checks helfen, das systematisch zu machen.

Check 1: Ist die Telefonnummer antippbar?

Viele Kunden von Handwerkern suchen unterwegs auf dem Handy. Steht die Nummer nur als Text oder gar als Bild da, müssen sie sie abschreiben – viele tun das nicht. Die Lösung ist ein Link mit tel: davor. Das Format ist in der RFC 3966 festgelegt: am besten die internationale Schreibweise mit +49 und ohne Leerzeichen, etwa tel:+49451123456 oder mit Bindestrichen tel:+49-451-123456. Sichtbar darf die Nummer weiter so aussehen, wie Sie es gewohnt sind: 0451 123456.

  • Nummer im Kopfbereich zeigen, auf dem Handy am besten als Anruf-Button.
  • Dieselbe Nummer überall verwenden: Kopf, Kontaktseite, Impressum, Google-Profil.
  • Erreichbarkeit dazuschreiben: „Mo–Fr 7–17 Uhr“ verhindert Frust bei Anrufen am Abend.

Check 2: Findet man den Kontakt in zwei Sekunden?

„Kontakt“ gehört in die Hauptnavigation, nicht nur in die Fußzeile. Auf dem Handy sollte das Menü sich öffnen lassen und der Kontakt darin oben stehen. Eine eigene Kontaktseite mit Telefon, E-Mail, Adresse, Erreichbarkeit und Formular ist Standard.

Check 3: Gibt es eine klare Handlung oben auf der Seite?

Der erste Bildschirm entscheidet, ob jemand bleibt. Dort sollte stehen, was Sie tun, wo Sie es tun und was der Besucher jetzt machen kann: ein Button wie „Kostenlos Angebot anfragen“ oder „Jetzt anrufen“. Ein Knopf, eine Handlung. Drei gleich große Buttons nebeneinander lassen Besucher eher zögern.

Check 4: Ist das Formular kurz genug?

Jedes Pflichtfeld ist eine Hürde. Für eine erste Anfrage reichen meist Name, Telefon oder E-Mail, Ort und eine kurze Beschreibung. Wer Fotos hochladen kann, beschreibt sein Anliegen oft besser als in fünf Feldern.

  • Nur Felder als Pflicht markieren, ohne die Sie nicht zurückrufen können.
  • Jedes Feld sichtbar beschriften, nicht nur mit grauem Platzhaltertext.
  • Nach dem Absenden sagen, was passiert: „Wir melden uns innerhalb eines Werktags.“
  • Testen, ob die Anfrage wirklich ankommt – auch im Spam-Ordner nachsehen.

Check 5: Sieht man, was Sie anbieten – und ungefähr zu welchem Preis?

Kunden wollen wissen, ob Sie für ihr Anliegen der Richtige sind. Eine Liste der Leistungen mit je einer eigenen Seite hilft dabei. Preisrahmen wie „Heizungswartung ab … Euro“ filtern Anfragen vor und senken die Hemmschwelle. Wer nie einen Preis nennt, bekommt oft Anfragen, die nicht passen, oder gar keine.

Check 6: Gibt es Gründe, Ihnen zu vertrauen?

  • Echte Bewertungen mit Link zur Plattform, etwa zum Google-Profil.
  • Fotos eigener Arbeiten statt Stockbilder.
  • Meisterbrief, Innungsmitgliedschaft, Zertifizierungen, sofern vorhanden.
  • Gesichter: ein Foto von Inhaber oder Team.
  • Ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung, beide mit einem Klick erreichbar.

Impressum: eine Pflicht, kein Detail

Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz müssen geschäftsmäßige Anbieter bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten, darunter Name und Anschrift, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse und, wo vorhanden, Register- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei reglementierten Berufen kommen Kammer und Berufsbezeichnung hinzu; ob das für Ihr Gewerk gilt, klärt Ihre Handwerkskammer. Das hier ist keine Rechtsberatung – lassen Sie Impressum und Datenschutzerklärung im Zweifel prüfen.

Check 7: Lädt die Seite schnell genug?

Eine Seite, die auf dem Handy lange weiß bleibt, verliert Besucher, bevor sie die Nummer sehen. Was dabei am meisten hilft, steht im Ratgeber Ladezeit verbessern. Ein weiterer Grund, warum kaum Anfragen kommen, kann schlicht sein, dass zu wenige Menschen die Seite finden – dann sind lokale Angaben und Schema der nächste Schritt.

So hilft der Conversion-Check

Der Kontaktwege-Check prüft diese Punkte automatisch auf Ihrer Startseite und Kontaktseite: ob eine Telefonnummer sichtbar und per tel:-Link wählbar ist, ob E-Mail und Kontaktformular vorhanden sind und wie viele Pflichtfelder es hat, ob Kontakt in der Navigation steht, ob oben eine Handlungsaufforderung erkennbar ist, ob Vertrauenselemente, Leistungen oder Preise auftauchen und ob Impressum und Datenschutz verlinkt sind. Mehr als sieben Pflichtfelder wertet er als zu lang.

Ehrlich gesagt: Der Check sieht Voraussetzungen, keine echten Anfragezahlen. Ob Ihre Texte überzeugen, entscheiden Ihre Kunden. Wenn Sie Ihre Seite auf mehr Anfragen ausrichten lassen möchten, unterstützt Sie die Webagentur Scherzinger (webagentur-scherzinger.com).

Häufige Fragen

Wie mache ich meine Telefonnummer klickbar?

Mit einem Link, dessen Ziel mit tel: beginnt, etwa tel:+49451123456. Die meisten Baukästen und CMS haben dafür eine Link-Option.

Wie viele Felder sollte ein Kontaktformular haben?

So wenige wie möglich. Für eine erste Anfrage reichen meist vier bis fünf Felder; unser Check wertet mehr als sieben Pflichtfelder als zu lang.

Woran merke ich, ob Änderungen wirken?

Zählen Sie vier Wochen lang Anrufe und Anfragen und fragen Sie neue Kunden, wie sie Sie gefunden haben. Ändern Sie danach einen Punkt nach dem anderen und vergleichen Sie wieder.

Lohnt sich ein WhatsApp-Button?

Für manche Kunden ist er der einfachste Weg, etwa um Fotos zu schicken. Klären Sie vorher den Datenschutz und wer die Nachrichten beantwortet.

Quellen

  1. RFC 3966: The tel URI for Telephone Numbers abgerufen am 17.10.2026
  2. § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten abgerufen am 17.10.2026